Schulordnung

1    GRUNDSÄTZLICHES 

1.1    Ich darf das Schulhaus ab 7.30 Uhr betreten (ausgenommen sind SchülerInnen, die mit dem Schulbus kommen).

1.2    Ich achte auf Sauberhaltung in sämtlichen Bereichen der Schule. 

1.3    Ich nehme Rücksicht auf andere Personen und gefährde niemanden.

1.4    Ich darf gefährliche Gegenstände nicht in die Schule mitnehmen. 

1.5    Ich erscheine pünktlich zu jeder Unterrichtsstunde.

1.6    Ich grüße die LehrerInnen und erwachsene Personen, bin höflich und zeige Respekt.

1.7    Ich begrüße die LehrerInnen durch Aufstehen am Beginn der Unterrichtsstunden.

1.8    Ich esse und trinke nicht im Unterricht. 

 

2    GARDEROBE

2.1    Ich bewahre die Kleidung und Schuhe sowie persönliche Gegenstände in meinem Spind auf. (Ausnahmen: Dinge, die keinen Platz im Spind haben wie Turnsachen und Anoraks; Schuhe mit schmutziger Sohle stelle ich auf das Gitter unter den Bänken.) 

2.2    Ich trage Hausschuhe.

 

3    PAUSEN

3.1    Ich bleibe in den 5-Minuten-Pausen in der Klasse (Ausnahmen: WC-Besuch).

3.2    Die große Pause (9.30 – 9.45) verbringe ich außer bei Schlechtwetter im Hof.

3.3    Das Buffet und der Getränkeautomat stehen in der Früh, in der großen Pause und in der 10-Minuten-Pause zur Verfügung.

3.4    Ich gehe nach dem Läuten in die Klasse und bereite den Arbeitsplatz für die folgende Stunde vor.

3.5    Wenn für die nächste Stunde ein anderer Raum als die Stammklasse benötigt wird, stelle ich mich nach dem Läuten an und warte dort ruhig, bis ich von der Lehrperson abgeholt werde.

 

4    NACH DEM UNTERRICHT

4.1    Ich stelle nach der letzten Stunde den Sessel auf den Tisch und Räume Dinge, die ich nicht mit nach Hause nehme in meine Box.

 

5    UMHANG MIT MOBILTELEFONEN:

5.1    Ich darf mein Mobiltelefon für Notfälle oder für den Einsatz im Unterricht mit in die Schule nehmen, muss es aber ausgeschaltet im Spind aufbewahren.

5.2    Sollte ich mich nicht an diese Vereinbarungen halten, muss ich das Mobiltelefon den LehrerInnen aushändigen. Es kann von den Erziehungsberechtigten am nächsten Schultag in der Direktion abgeholt werden.

5.3    Anlassbezogen sind Sonderregelungen möglich.

 

6    VERHALTEN IM BRANDFALL 

6.1    Bei Ertönen des Notsignals werde ich von den LehrerInnen aus dem Schulhaus geführt.