Herbstferien ab Schuljahr 2020/21
Novelle zum Stmk. Schulzeit-Ausführungsgesetz § 2 Abs. 6
Für die steirischen Pflichtschulen bedeutet das im Schuljahr 2020/21:
- Die Tage vom 27. Oktober bis 31. Oktober sind gesetzlich schulfrei (Herbstferien).
- Der Dienstag nach Ostern und der Dienstag nach Pfingsten werden dafür zu Schultagen.
- Der Landesfeiertag, der Allerseelentag und die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam bleiben unverändert gesetzlich schulfrei.
- Gemäß § 8 Abs. 5 Schulzeitgesetz (unmittelbar anwendbares Bundesrecht) stehen, da der 26. Oktober auf einen Montag fällt, im kommenden Schuljahr darüber hinaus zwei schulautonome Tage zur
Verfügung, die wie gewohnt mittels Schulforumsbeschluss festgelegt werden können.